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Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt oder?

Röntgen-Bilder werden in der Regel durch Radiologische Fachkräfte erstellt, nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese beurteilen später die Röntgen-Bilder. Das wird auch im Mammographie-Screening-Programm auf diese Weise durchgeführt.

Wird eine Frau zu einer ergänzenden Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screenings eingeladen, findet die Untersuchung selbstverständlich mit einer Screening-Ärztin oder einem Screening-Arzt statt.

Eine Frau hat vor der Mammographie-Untersuchung auch Anspruch auf ein „Aufklärungsgespräch“ mit einem Screening-Arzt oder einer Screening-Ärztin. In diesem Gespräch besteht die Möglichkeit, sich ergänzend zu der Mammographie-Screening-Broschüre aus der Einladung (über das Programm und die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung informieren zu lassen. Wenn Sie Interesse an einem Aufklärungsgespräch haben, müssen Sie dafür einen gesonderten Termin über die Zentralen Stelle vereinbaren, die Ihnen die Einladung zur Untersuchung zugesendet hat.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem mit Ihnen auch über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Warum kann ich bei einem akuten Problem keinen Termin erhalten?

Wenn Sie eine Veränderung der Brust bemerken, ist es wichtig, dass Sie sich direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt wenden. Das gilt beispielsweise für Symptome wie Knoten, die Sie ertastet haben, Dellen oder Verhärtungen der Brust sowie für sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze oder Blutungen und andere Absonderungen aus der Brustwarze.

In diesen Fällen wird Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt zeitnah die Abklärung des Verdachts auf Brustkrebs veranlassen. Hierfür können verschiedene Untersuchungen erforderlich werden. Welche Untersuchungen im Einzelfall anzuwenden sind, wird die dann behandelnde Ärztin oder Arzt mit Ihnen besprechen. Diese so genannte kurative Untersuchung findet außerhalb des Mammographie-Screenings statt.

Das Mammographie-Screening hingegen ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die keine Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung haben. Frauen werden hierzu alle zwei Jahre eingeladen.

Warum muss ich zur Terminvergabe in der Zentralen Stelle und nicht in der Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z.B. die Adresse) von den Einwohnermeldeämtern erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann so die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, z.B. auch wenn Sie umgezogen sind.

Sobald Sie an einer Untersuchung teilnehmen, liegen Ihre persönlichen Daten auch in der Screening-Praxis vor.

Was wird in dem Aufklärungsgespräch besprochen?

Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu den Informationen der Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren.

In dem Gespräch klärt Sie ein Screening-Arzt oder eine Screening-Ärztin über die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms und die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Kann ich das Aufklärungsgespräch nicht auch mit meinem Hausarzt/Frauenarzt/Radiologen führen?

Die Aufklärung zu einer Untersuchung dürfen grundsätzlich nur die ÄrztInnen durchführen, die mit dem Untersuchungs-Verfahren vertraut sind. Daher erhalten Sie beispielsweise eine Aufklärung zu einer Narkose  auch nur durch die dafür ausgebildeten NarkoseärztInnen.

Die Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen des Mammographie-Screening-Programms kann deshalb nur von den fachkundigen Ärztinnen und Ärzten im Screening durchgeführt werden.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630e (Aufklärungspflichten) (2) 1.
„Die Aufklärung muss…mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt;…“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Warum kann ich das Aufklärungsgespräch nicht direkt vor der Untersuchung durchführen lassen?

Das Aufklärungsgespräch soll so rechtzeitig erfolgen, dass Sie sich wohlüberlegt für oder gegen Ihre Teilnahme an der Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung entscheiden können.

Daher findet das Aufklärungsgespräch in der Regel nicht direkt vor Ihrer Untersuchung statt.

Da die Erstellung der Röntgenaufnahmen von qualifizierten radiologischen Fachkräften durchgeführt wird, ist in der Regel zum Zeitpunkt der Erstellung auch kein Arzt oder  Ärztin anwesend.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630e (Aufklärungspflichten) (2) 3.
„Die Aufklärung muss…so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann.“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Entsteht mir ein Nachteil, wenn ich das Aufklärungsgespräch nicht wahrnehmen will?

Nein. Wenn Sie auf das Aufklärungsgespräch im Vorfeld des Mammographie-Screenings verzichten, entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Versicherung oder Versorgung.

Möchten Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen, bringen Sie bitte die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch zur Untersuchung mit.

Diese haben Sie mit der Einladung zum Mammographie-Screening erhalten. Auch in der Screening-Einheit haben Sie die Möglichkeit, die Erklärung zu unterschreiben. Ihre Unterschrift ist notwendig, da die ÄrztInnen verpflichtet sind, Ihnen die Aufklärung anzubieten und zu dokumentieren, ob Sie das Aufklärungsgespräch wahrgenommen oder darauf verzichtet haben.

Warum muss ich die Verzichtserklärung unterschreiben?

Sie haben vor jeder medizinischen Maßnahme (Behandlung) den Anspruch auf ein mündliches Aufklärungsgespräch durch den behandelnden Arzt oder Ärztin.

Wenn Sie möchten, können Sie aber auch auf das Aufklärungsgespräch vor der Untersuchung verzichten.

In diesem Fall sind die Ärzte und Ärztinnen verpflichtet, Ihren Verzicht zu dokumentieren. Daher müssen Sie die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch unterzeichnen. Bitte bringen Sie die beigefügte Erklärung zu Ihrem Untersuchungstermin mit.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630f (Dokumentation der Behandlung)
(1) „der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen…“
(2) (2) „Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese,…Einwilligungen und Aufklärungen…“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Was ist, wenn ich die Verzichtserklärung nicht unterschreibe?

Die Screening-Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die Vorgaben des Patientenrechtegesetzes einzuhalten. Dazu gehört auch der Nachweis, dass eine Teilnehmerin, die kein Aufklärungsgespräch wahrgenommen hat, ausdrücklich auf die Möglichkeit zur persönlichen Aufklärung vor der Untersuchung verzichtet hat.

Wenn Sie also kein Aufklärungsgespräch wünschen, aber die Verzichtserklärung nicht unterzeichnen, darf die Untersuchung nicht durchgeführt werden.

Gilt die Verzichtserklärung nur für dieses Mal oder zukünftig auch für alle weiteren Untersuchungen innerhalb des Screenings?

Die Verzichtserklärung gilt nur für die unmittelbar bevorstehende Mammographie-Untersuchung.

Sie haben vor jeder Screening-Untersuchung den Anspruch auf eine persönliche Aufklärung. Daher muss die Erklärung von Ihnen für jeden zweijährlichen Untersuchungstermin im Mammographie-Screening neu unterzeichnet werden, sofern Sie auf das Aufklärungsgespräch verzichten wollen.

Was ist, wenn ich die Verzichtserklärung unterzeichnet habe, aber dennoch noch Fragen habe?

Grundsätzlich sind die Radiologischen Fachkräfte so geschult, dass sie Ihnen Fragen rund um die Erstellung der Mammographie-Aufnahmen auch beantworten können.

Sie haben außerdem immer die Möglichkeit, einen Termin für ein ärztliches Gespräch zu vereinbaren. Allerdings kann dieses Gespräch nur separat vereinbart werden, da bei der Erstellung der Screening-Mammographie-Aufnahmen in der Regel keine ÄrztInnen anwesend sind.

Bitte bedenken Sie, dass in diesem Gespräch das Ergebnis Ihrer Untersuchung nicht besprochen werden kann.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Wunsch eines Gesprächstermins in diesem Fall an die Radiologische Fachkraft in der Screening-Einheit.

Woher kommen die Zahlen im Merkblatt? Welche Studien wurden dafür herangezogen?

Das neue Merkblatt hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Auftrag des Gemeinsamen Bundesauschusses erstellt. Das Institut hat keine eigene Studie zu den Vor- und Nachteilen durchgeführt, sondern schon bestehende Studien ausgewertet.

Welche Studien das sind, können Sie nachlesen im „Rapid Report“ des Institutes:
Quelle | Rapid Report IQWIG: https://www.iqwig.de/download/P14-02_Rapid-Report_Einladungsschreiben-und-Merkblatt-zum-Mammographie-Screening.pdf

Ergänzung:
Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen hat für die Zahlen zum Mammographie-Screening auf die Ergebnisse von so genannten randomisierten kontrollierten Studien zurückgegriffen. In diesen Studien wurden zwei Gruppen gebildet, die sich in der Brustkrebssterblichkeit nicht unterscheiden: Frauen, denen Mammographie-Screening angeboten wird, und Frauen, denen kein Screening angeboten wird. Diese Studien untersuchten, ob sich die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen, denen regelmäßig eine Teilnahme am Mammographie-Screening angeboten wird und von denen auch viele (in den Studien zwischen 65 bis 85 Prozent) teilnehmen, verringert im Vergleich zu Frauen ohne Screening-Angebot.

Randomisierte kontrollierte Studien haben in der Wissenschaft den höchsten Stellenwert. Denn diese Studien können am besten den Nachweis des Nutzens für eine diagnostische oder therapeutische Maßnahme erbringen.

Allerdings wurden die randomisierten kontrollierten Studien zum Mammographie-Screening vor mehr als 20 Jahren durchgeführt. Seither haben sich Diagnostik und Behandlung von Brustkrebs deutlich verbessert. Wie sich diese Entwicklungen auf die Wirksamkeit des Mammographie-Screenings heute auswirken, kann nicht abgeschätzt werden.

Aktuellere Daten zum Nutzen eines Mammographie-Screenings, also der Anzahl der geretteten Leben, liefern so genannte Beobachtungsstudien aus laufenden Screening-Programmen. Deren Aussagekraft wird von der Wissenschaft jedoch niedriger eingeschätzt als die Aussagekraft der randomisierten kontrollierten Studien.

Ist die Strahlenbelastung bei der Mammographie gefährlich?

Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Röntgenuntersuchungen in sehr seltenen Fällen zur Entstehung von Krebs beitragen können.

Die Strahlendosis wird im Mammographie-Screening möglichst gering gehalten und darf vorgegebene Werte nicht überschreiten. Die eingesetzten modernen, digitalen Geräte erfüllen hohe Qualitätsstandards und werden täglich kontrolliert. Das Zusammendrücken der Brust bei der Untersuchung ermöglicht eine besonders niedrige Strahlendosis.

Die so genannte effektive Dosis liegt für die beidseitige Mammographie in zwei Ebenen im Mammographie-Screening bei 0,2 bis 0,4 Millisievert. Sie liegt damit unter der natürlichen Strahlenbelastung (Erdstrahlung: 2,1 Millisievert/Jahr) und deutlich unter der Dosis der meisten anderen Röntgenuntersuchungen.

Quelle | Broschüre vom Bundesamt für Strahlenschutz „Röntgen: Nutzen und Risiko mit Röntgenpass: https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/broschueren/ion/bro-roentgen-nutzen-risiko.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Übersieht die Mammographie Tumore? (Intervallkarzinome)

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es bei keiner Krebsfrüherkennungs-Untersuchung. Das Mammographie-Screening gilt jedoch als sehr wirksame Methode, um Brustkrebs in einem frühen Stadium zu entdecken.

Die Röntgenuntersuchung im Mammographie-Screening-Programm können Frauen ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre wahrnehmen. In dieser Untersuchung werden rund 75 bis 80 Prozent der innerhalb von zwei Jahren auftretenden Brustkrebserkrankungen  entdeckt. Die Mehrheit der gefundenen Tumore ist dann in einem Frühstadium, hat die Lymphknoten noch nicht befallen und hat eine gute Prognose. Schonendere Therapie-Methoden können angewandt werden, die Chancen auf eine Heilung sind besser.

Brustkrebs kann jedoch auch zwischen den zweijährlichen Untersuchungen neu entstehen, mit Mammographie nicht sichtbar sein oder selten trotz strenger Qualitätssicherung bei der Mammographie-Untersuchung übersehen oder fälschlich als gutartig eingeschätzt werden. Daher ist auch bei unauffälliger Screening-Mammographie wichtig, dass Sie auf Veränderungen Ihrer Brust achten und sich bei Auffälligkeiten wie tastbare Knoten an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt wenden.