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Was ist ein falsch-positiver Befund?

Bei einem falsch-positiven Befund handelt es sich im Mammographie-Screening um eine Auffälligkeit im Röntgen-Bild, die allein anhand der Screening-Mammographie noch nicht als eindeutig gutartig eingestuft werden kann.

In diesen Fällen wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung wie Ultraschall eingeladen. Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung zusätzlich eine Gewebeentnahme, also eine minimal-invasive Biopsie, erforderlich. Stellt sich anschließend heraus, dass die Auffälligkeit als gutartig eingestuft werden kann, spricht man von einem „falsch-positiven“ Befund.

Falsch-positive Befunde sind keine „falschen Befunde“, die Ärztinnen und Ärzte im Mammographie-Screening aus Mangel an Wissen oder fachlicher Qualifikation ausstellen. Auffälligkeiten sollten durch ergänzende Untersuchungen abgeklärt werden, um Brustkrebs möglichst nicht zu „übersehen“. Eine Frau erhält erst dann die Diagnose Brustkrebs, wenn der Verdacht auf Brustkrebs durch eine Gewebeuntersuchung (Biopsie) bestätigt wurde.

Von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchung einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 12 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei 6 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1000 im Screening untersuchten Frauen einen falsch-positiven Befund, davon 6 Frauen mit Biopsie.

Was bedeutet es, wenn Brustkrebs festgestellt wird?

Die Diagnose Brustkrebs ist erst einmal ein Schock. Die Heilungschancen können jedoch sehr gut sein. Sie hängen vor allem davon ab, wie weit der Krebs fortgeschritten ist.

Ihr Screening-Arzt oder Ihre Screening-Ärztin wird mit Ihnen das Ergebnis der Untersuchungen im Mammographie-Screening und das weitere Vorgehen persönlich besprechen. Auf Ihren Wunsch hin kann Ihre behandelnde Frauen- oder Hausärztin oder Ihr Frauen- oder Hausarzt eingebunden werden.

Ziel ist, dass Sie in einer qualifizierten Klinik behandelt werden können

Den meisten Frauen wird eine Operation empfohlen. Dabei wird in der Regel der Tumor und das umliegende Gewebe, seltener die gesamte Brust entfernt. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sind Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie. Welche Behandlung infrage kommt, hängt auch von der genauen Diagnose ab.

Tut die Mammographie weh?

Bei der Mammographie macht die Röntgenassistentin von jeder Brust zwei Mammographie-Bilder. Dafür wird die Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten gedrückt. Einige Frauen empfinden den Druck als unangenehm oder schmerzhaft, andere hingegen nicht.

Kann der Druck auf die Brust während der Untersuchung Brustkrebs auslösen?

Nein, bei der Mammographie wird die Brust zwischen zwei Platten gelegt und für kurze Zeit zusammengedrückt. Der Druck auf das Brustgewebe ist weder gesundheitsgefährdend noch wird dadurch Krebs ausgelöst. Das Brustkrebs-Risiko hängt von anderen Faktoren ab. Dazu zählt das Alter oder eine familiäre Vorbelastung.

Je flacher die Brust gedrückt wird, desto weniger Röntgenstrahlung ist  nötig und desto aussagekräftiger ist das Mammographie-Bild.

Warum kann ich die Mammographie nicht wie bisher durch meinen Radiologen/Frauenarzt durchführen lassen?

Gesetzlich ist geregelt, dass Untersuchungen mit Röntgenstrahlung nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung durchgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme ist für das Mammographie-Screening-Programm geschaffen worden (Quelle: Röntgenverordnung).

Diese Reihenröntgenuntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Anzeichen einer Brustkrebserkrankung alle zwei Jahre angeboten. In dieser Altersgruppe haben Frauen das größte Risiko an Brustkrebs zu erkranken und zu sterben.

Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung für den Nutzen dieser Brustkrebsfrüherkennung ist, dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.

Die Mammographie als Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dürfen daher nur speziell ausgebildete Ärztinnen im Screening-Programm anbieten und befunden.

Das Mammographie-Screening-Programm unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle. Diese betrifft das gesamte mit Screening befasste Personal, welches besondere Ausbildungen durchlaufen muss.

Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen befundende Ärztinnen und Ärzte mindestens 5.000 Mammographie-Bilder pro Jahr beurteilen und regelmäßig Fortbildungen und jährliche Prüfungen absolvieren. Auch wird jede Mammographie von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.

Die Praxen im Mammographie-Screening-Programm, die Screening-Einheiten genannt werden, haben eine spezielle Zulassung dafür und müssen diese regelmäßig alle 30 Monate erneuern. Auch die Geräte unterliegen der strengsten Qualitätssicherung. Nur für diese Screening-Einheiten kann sichergestellt werden, dass die Untersuchung nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchgeführt wird.

Alle Untersuchungsdaten werden anonymisiert, jährlich ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Das gibt es sonst für keine andere Brustkrebs-Früherkennungs-Maßnahme. Nur für das Mammographie-Screening-Programm kann unter anderem belegbar dargestellt werden, in welchen Stadien der Brustkrebs entdeckt wird, wie viele Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung zur Abklärung eines auffälligen Befundes eingeladen werden und bei wie vielen Frauen sich der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt.

Was wird bei einer Gewebeentnahme (Biopsie) gemacht?

Bei einer Gewebeentnahme wird ambulant und unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen.

Ähnlich wie bei einer Blutentnahme wird dabei eine dünne Hohlnadel durch die Haut zu der auffälligen Stelle in der Brust gelegt. Durch diese Nadel werden dann kleine Gewebezylinder entnommen. Diese so genannte Stanzbiopsie beziehungsweise Vakuumbiopsie ist ein kleiner und in den allermeisten Fällen komplikationsloser Eingriff.

Das entnommene Gewebematerial aus der Brust wird anschließend von einer Pathologin oder einem Pathologen unter dem Mikroskop begutachtet.

Wann wird eine Gewebeentnahme (Biospsie) durchgeführt?

Bei einigen Frauen zeigt die Mammographie auffällige Veränderungen. Beurteilen die ÄrztInnen in der Doppelbefundung diese nicht eindeutig als gutartig, wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Dabei wird die Brust von einer Ärztin oder einem Arzt mit Ultraschall untersucht oder geröntgt. Oft lässt sich auf diese Weise bereits der Verdacht auf Brustkrebs ausschließen.

Bei 12 von 1.000 untersuchten Frauen im Mammographie-Screening wird jedoch eine weitere Abklärung durch eine Gewebeentnahme (Biopsie) erforderlich. Bei 6 Frauen wird dann die Diagnose Brustkrebs durch die Gewebeuntersuchung bestätigt.

Wenn ich Bescheid bekomme, dass etwas Verdächtiges gefunden wurde, muss ich dann beunruhigt sein?

Bei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine bösartigen Veränderungen des Brustgewebes übersehen werden. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen. Eine Einladung zu einer weiteren Untersuchung bedeutet jedoch noch nicht zwangsläufig die Diagnose Brustkrebs. Bei der großen Mehrheit der zu einer weiteren Untersuchung eingeladenen Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.

Von 1.000 im Mammographie-Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs.

Wie wird mir das Ergebnis der Mammographie mitgeteilt?

Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Die Doppelbefund und die gegebenenfalls erforderliche Hinzuziehung einer dritten Fachärztin oder eines Facharztes braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis der Brustkrebs-Früherkennung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Ihrem Mammographie-Termin in einem Brief zugesendet. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.

Auf gutartige Veränderungen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Das hat seine Richtigkeit, denn es geht im Mammographie-Screening-Programm um die frühzeitige Entdeckung von bösartigen Veränderungen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.

Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?

Im Mammographie-Screening-Programm begutachten immer zwei Ärztinnen oder Ärzte die Röntgenaufnahmen der Brust. Dazu nutzen die Ärztinnen und Ärzte moderne Computerprogramme, die unterschiedliche Vergrößerungen und Darstellungen der Mammographie-Bilder ermöglichen. Auffälligkeiten können auf diese Weise gut dargestellt, markiert und vermessen werden.

Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen ein der ÄrztInnen die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.

Kann die Auffälligkeit nicht eindeutig als gutartig eingestuft werden, wird die Frau zu einer ergänzenden ärztlichen Untersuchung mit Ultraschall und ggf. Mammographie eingeladen („Abklärung“).  Rund 30 von 1.000 untersuchten Frauen werden zu einer Abklärung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit dann als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen wird die Diagnose Brustkrebs gestellt.

Was sollte ich zur Untersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit.

Denken Sie bitte auch an die von Ihnen unterzeichnete Verzichtsklärung zum Aufklärungsgespräch, wenn Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen wollen.

Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort bitte einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, den Anamnesebogen aus.

Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Sollte ich vor der Mammographie etwas beachten?

Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung ausziehen müssen.

Bitte benutzen Sie am Tag der Untersuchung auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgen-Bilder beeinträchtigt werden könnte.

Wie wird eine Mammographie-Untersuchung durchgeführt?

Die Mammographie-Untersuchung wird von der Radiologischen Fachkraft an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgen-Bilder in unterschiedlichen Positionen.

Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zwischen zwei Platten des Mammographie-Gerätes zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.

Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Mammographie-Aufnahmen erstellen zu können.

Ich möchte ein Aufklärungsgespräch führen. Wo kann ich den Termin vereinbaren?

Den Termin für das Aufklärungsgespräch vor der Mammographie können Sie über Ihre Zentrale Stelle vereinbaren. Den Kontakt finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening. Im Internet finden Sie die Kontaktdaten der Zentralen Stelle über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin/ oder Sie können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

Werde ich als privat krankenversicherte Frau auch zum Mammographie-Screening eingeladen?

Auch privat krankenversicherte Frauen werden zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch auf die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden anhand der Daten der Einwohnermeldeämter identifiziert. Den Einwohnermeldeämtern ist zwangsläufig (Datenschutz) unbekannt, ob eine Frau gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Einwohnermeldeämter geben die Adressen an die Zentralen Stellen. Diese Zentralen Stellen richten die schriftlichen Einladungen zusammen mit Informationsmaterialien über das Programm zur Brustkrebs-Früherkennung gleichermaßen an gesetzlich und privat krankenversicherte Frauen.

Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennung, auch wenn sie jetzt nicht teilnehmen

Sollten Sie nicht bis zur nächsten Einladung warten wollen, können Sie sich direkt an die Zentrale Stelle wenden, um einen früheren Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Den größten Nutzen der Brustkrebsfrüherkennung haben Frauen bei einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm.

Warum muss ich mich für die Terminvergabe an die Zentrale Stelle wenden? Kann ich nicht direkt in der zuständigen Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse von den Einwohnermeldeämtern) erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

Ich kann den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Kann ich einen anderen Termin vereinbaren?

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin für Ihre Mammographie-Screening-Untersuchung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Die Terminvereinbarungen und –verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen.

Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die  Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin