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Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die bisherigen Mammographie-Bilder Ihres Radiologen zur Screening-Untersuchung vorliegen.

Falls die früheren Bilder benötigt werden, kann die Screening-Praxis Ihre Röntgenaufnahmen bei Ihrem Radiologen oder Ihrer Radiologin anfordern. Hierfür kann Ihre Einwilligung erforderlich sein, um die Sie dann gebeten werden.