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Was ist ein falsch-positiver Befund?

Bei einem falsch-positiven Befund handelt es sich im Mammographie-Screening um eine Auffälligkeit im Röntgen-Bild, die allein anhand der Screening-Mammographie noch nicht als eindeutig gutartig eingestuft werden kann.

In diesen Fällen wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung wie Ultraschall eingeladen. Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung zusätzlich eine Gewebeentnahme, also eine minimal-invasive Biopsie, erforderlich. Stellt sich anschließend heraus, dass die Auffälligkeit als gutartig eingestuft werden kann, spricht man von einem „falsch-positiven“ Befund.

Falsch-positive Befunde sind keine „falschen Befunde“, die Ärztinnen und Ärzte im Mammographie-Screening aus Mangel an Wissen oder fachlicher Qualifikation ausstellen. Auffälligkeiten sollten durch ergänzende Untersuchungen abgeklärt werden, um Brustkrebs möglichst nicht zu „übersehen“. Eine Frau erhält erst dann die Diagnose Brustkrebs, wenn der Verdacht auf Brustkrebs durch eine Gewebeuntersuchung (Biopsie) bestätigt wurde.

Von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchung einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 12 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei 6 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1000 im Screening untersuchten Frauen einen falsch-positiven Befund, davon 6 Frauen mit Biopsie.

Was bedeutet es, wenn Brustkrebs festgestellt wird?

Die Diagnose Brustkrebs ist erst einmal ein Schock. Die Heilungschancen können jedoch sehr gut sein. Sie hängen vor allem davon ab, wie weit der Krebs fortgeschritten ist.

Ihr Screening-Arzt oder Ihre Screening-Ärztin wird mit Ihnen das Ergebnis der Untersuchungen im Mammographie-Screening und das weitere Vorgehen persönlich besprechen. Auf Ihren Wunsch hin kann Ihre behandelnde Frauen- oder Hausärztin oder Ihr Frauen- oder Hausarzt eingebunden werden.

Ziel ist, dass Sie in einer qualifizierten Klinik behandelt werden können

Den meisten Frauen wird eine Operation empfohlen. Dabei wird in der Regel der Tumor und das umliegende Gewebe, seltener die gesamte Brust entfernt. Weitere Behandlungsmöglichkeiten sind Bestrahlung, Hormon- und Chemotherapie. Welche Behandlung infrage kommt, hängt auch von der genauen Diagnose ab.

Tut die Mammographie weh?

Bei der Mammographie macht die Röntgenassistentin von jeder Brust zwei Mammographie-Bilder. Dafür wird die Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten gedrückt. Einige Frauen empfinden den Druck als unangenehm oder schmerzhaft, andere hingegen nicht.

Kann der Druck auf die Brust während der Untersuchung Brustkrebs auslösen?

Nein, bei der Mammographie wird die Brust zwischen zwei Platten gelegt und für kurze Zeit zusammengedrückt. Der Druck auf das Brustgewebe ist weder gesundheitsgefährdend noch wird dadurch Krebs ausgelöst. Das Brustkrebs-Risiko hängt von anderen Faktoren ab. Dazu zählt das Alter oder eine familiäre Vorbelastung.

Je flacher die Brust gedrückt wird, desto weniger Röntgenstrahlung ist  nötig und desto aussagekräftiger ist das Mammographie-Bild.

Warum kann ich die Mammographie nicht wie bisher durch meinen Radiologen/Frauenarzt durchführen lassen?

Gesetzlich ist geregelt, dass Untersuchungen mit Röntgenstrahlung nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung durchgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme ist für das Mammographie-Screening-Programm geschaffen worden (Quelle: Röntgenverordnung).

Diese Reihenröntgenuntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Anzeichen einer Brustkrebserkrankung alle zwei Jahre angeboten. In dieser Altersgruppe haben Frauen das größte Risiko an Brustkrebs zu erkranken und zu sterben.

Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung für den Nutzen dieser Brustkrebsfrüherkennung ist, dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.

Die Mammographie als Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dürfen daher nur speziell ausgebildete Ärztinnen im Screening-Programm anbieten und befunden.

Das Mammographie-Screening-Programm unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle. Diese betrifft das gesamte mit Screening befasste Personal, welches besondere Ausbildungen durchlaufen muss.

Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen befundende Ärztinnen und Ärzte mindestens 5.000 Mammographie-Bilder pro Jahr beurteilen und regelmäßig Fortbildungen und jährliche Prüfungen absolvieren. Auch wird jede Mammographie von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.

Die Praxen im Mammographie-Screening-Programm, die Screening-Einheiten genannt werden, haben eine spezielle Zulassung dafür und müssen diese regelmäßig alle 30 Monate erneuern. Auch die Geräte unterliegen der strengsten Qualitätssicherung. Nur für diese Screening-Einheiten kann sichergestellt werden, dass die Untersuchung nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchgeführt wird.

Alle Untersuchungsdaten werden anonymisiert, jährlich ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Das gibt es sonst für keine andere Brustkrebs-Früherkennungs-Maßnahme. Nur für das Mammographie-Screening-Programm kann unter anderem belegbar dargestellt werden, in welchen Stadien der Brustkrebs entdeckt wird, wie viele Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung zur Abklärung eines auffälligen Befundes eingeladen werden und bei wie vielen Frauen sich der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt.

Was wird bei einer Gewebeentnahme (Biopsie) gemacht?

Bei einer Gewebeentnahme wird ambulant und unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen.

Ähnlich wie bei einer Blutentnahme wird dabei eine dünne Hohlnadel durch die Haut zu der auffälligen Stelle in der Brust gelegt. Durch diese Nadel werden dann kleine Gewebezylinder entnommen. Diese so genannte Stanzbiopsie beziehungsweise Vakuumbiopsie ist ein kleiner und in den allermeisten Fällen komplikationsloser Eingriff.

Das entnommene Gewebematerial aus der Brust wird anschließend von einer Pathologin oder einem Pathologen unter dem Mikroskop begutachtet.

Wann wird eine Gewebeentnahme (Biospsie) durchgeführt?

Bei einigen Frauen zeigt die Mammographie auffällige Veränderungen. Beurteilen die ÄrztInnen in der Doppelbefundung diese nicht eindeutig als gutartig, wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Dabei wird die Brust von einer Ärztin oder einem Arzt mit Ultraschall untersucht oder geröntgt. Oft lässt sich auf diese Weise bereits der Verdacht auf Brustkrebs ausschließen.

Bei 12 von 1.000 untersuchten Frauen im Mammographie-Screening wird jedoch eine weitere Abklärung durch eine Gewebeentnahme (Biopsie) erforderlich. Bei 6 Frauen wird dann die Diagnose Brustkrebs durch die Gewebeuntersuchung bestätigt.

Wenn ich Bescheid bekomme, dass etwas Verdächtiges gefunden wurde, muss ich dann beunruhigt sein?

Bei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine bösartigen Veränderungen des Brustgewebes übersehen werden. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen. Eine Einladung zu einer weiteren Untersuchung bedeutet jedoch noch nicht zwangsläufig die Diagnose Brustkrebs. Bei der großen Mehrheit der zu einer weiteren Untersuchung eingeladenen Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.

Von 1.000 im Mammographie-Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs.

Wie wird mir das Ergebnis der Mammographie mitgeteilt?

Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Die Doppelbefund und die gegebenenfalls erforderliche Hinzuziehung einer dritten Fachärztin oder eines Facharztes braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis der Brustkrebs-Früherkennung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Ihrem Mammographie-Termin in einem Brief zugesendet. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.

Auf gutartige Veränderungen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Das hat seine Richtigkeit, denn es geht im Mammographie-Screening-Programm um die frühzeitige Entdeckung von bösartigen Veränderungen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.

Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?

Im Mammographie-Screening-Programm begutachten immer zwei Ärztinnen oder Ärzte die Röntgenaufnahmen der Brust. Dazu nutzen die Ärztinnen und Ärzte moderne Computerprogramme, die unterschiedliche Vergrößerungen und Darstellungen der Mammographie-Bilder ermöglichen. Auffälligkeiten können auf diese Weise gut dargestellt, markiert und vermessen werden.

Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen ein der ÄrztInnen die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.

Kann die Auffälligkeit nicht eindeutig als gutartig eingestuft werden, wird die Frau zu einer ergänzenden ärztlichen Untersuchung mit Ultraschall und ggf. Mammographie eingeladen („Abklärung“).  Rund 30 von 1.000 untersuchten Frauen werden zu einer Abklärung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit dann als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen wird die Diagnose Brustkrebs gestellt.

Was sollte ich zur Untersuchung mitbringen?

Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit.

Denken Sie bitte auch an die von Ihnen unterzeichnete Verzichtsklärung zum Aufklärungsgespräch, wenn Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen wollen.

Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort bitte einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, den Anamnesebogen aus.

Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.

Sollte ich vor der Mammographie etwas beachten?

Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung ausziehen müssen.

Bitte benutzen Sie am Tag der Untersuchung auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgen-Bilder beeinträchtigt werden könnte.

Wie wird eine Mammographie-Untersuchung durchgeführt?

Die Mammographie-Untersuchung wird von der Radiologischen Fachkraft an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgen-Bilder in unterschiedlichen Positionen.

Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zwischen zwei Platten des Mammographie-Gerätes zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.

Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Mammographie-Aufnahmen erstellen zu können.

Ich möchte ein Aufklärungsgespräch führen. Wo kann ich den Termin vereinbaren?

Den Termin für das Aufklärungsgespräch vor der Mammographie können Sie über Ihre Zentrale Stelle vereinbaren. Den Kontakt finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening. Im Internet finden Sie die Kontaktdaten der Zentralen Stelle über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin/ oder Sie können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

Werde ich als privat krankenversicherte Frau auch zum Mammographie-Screening eingeladen?

Auch privat krankenversicherte Frauen werden zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch auf die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden anhand der Daten der Einwohnermeldeämter identifiziert. Den Einwohnermeldeämtern ist zwangsläufig (Datenschutz) unbekannt, ob eine Frau gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Einwohnermeldeämter geben die Adressen an die Zentralen Stellen. Diese Zentralen Stellen richten die schriftlichen Einladungen zusammen mit Informationsmaterialien über das Programm zur Brustkrebs-Früherkennung gleichermaßen an gesetzlich und privat krankenversicherte Frauen.

Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennung, auch wenn sie jetzt nicht teilnehmen

Sollten Sie nicht bis zur nächsten Einladung warten wollen, können Sie sich direkt an die Zentrale Stelle wenden, um einen früheren Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Den größten Nutzen der Brustkrebsfrüherkennung haben Frauen bei einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm.

Warum muss ich mich für die Terminvergabe an die Zentrale Stelle wenden? Kann ich nicht direkt in der zuständigen Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse von den Einwohnermeldeämtern) erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

Ich kann den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Kann ich einen anderen Termin vereinbaren?

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin für Ihre Mammographie-Screening-Untersuchung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Die Terminvereinbarungen und –verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen.

Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die  Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Wie häufig wird im Mammographie-Screening Brustkrebs früh entdeckt?

Im Mammographie-Screening-Programm werden jährlich rund 17.300 Karzinome entdeckt. Mit anderen Worten: Von 1.000 untersuchten Frauen erhalten 6 Frauen die Diagnose Brustkrebs.

Rund 13.300 der entdeckten Tumore sind invasiv. Das sind bösartige Gewebeveränderungen, die in das umliegende Gewebe hineinwachsen. Die Mehrheit, also 80 Prozent dieser Tumore, sind nicht größer als 20 Millimeter und haben die Lymphknoten noch nicht befallen. Das sind die Tumore mit einer besonders günstigen Prognose. Schonendere Therapie-Methoden können angewandt werden, die Chancen auf eine Heilung sind besser.

Ärztinnen und Ärzte im Mammographie-Screening entdecken auch so genannte Brustkrebsvorstufen (duktales Carcinoma in situ). Sie bestehen bereits aus bösartigen Zellen. Diese wachsen aber nur innerhalb des Milchgangs, haben noch keinen wesentlichen Anschluss an das Gefäßsystem und bilden noch keine Knoten. Brustkrebsvorstufen können in der Regel nicht ertastet werden.

Sie können sehr klein sein, sich aber auch unbemerkt sehr weit in den Milchgängen ausdehnen. Mit der Zeit kann aus einem DCIS ein invasiver Brustkrebs entstehen, also ein Krebs, der in das umliegende Gewebe hinauswächst und für die Frau gefährlich werden kann. Rund 19 Prozent der im Mammographie-Screening entdeckten Tumore sind Brustkrebsvorstufen (duktales Carcinoma in situ).

Kann bei mir trotz Brustimplantaten eine Mammographie durchgeführt werden?

Ja, auch bei Brustimplantaten aus Silikon sind Mammographien möglich. Allerdings kann die Untersuchung erschwert sein, da das Implantat nahe Brustdrüsengewebe sich für die Mammographie-Aufnahmen nicht ausreichend zusammendrücken lässt. Dadurch können sich die Bilder manchmal nur mit  Einschränkungen beurteilen lassen.

Die Kompression der Brust mit Implantat wird so gewählt, dass eine Beschädigung der Implantathülle vermieden werden kann.

Vor Durchführung einer Mammographie sollten Frauen mit Brustimplantaten auf jeden Fall auf die Implantate hinweisen, sofern vorhanden, auch ihren Implantatpass oder einen entsprechenden Arztbericht mitbringen. Falls die Mammographiebilder nicht ausreichend beurteilbar sind, kann es sein, dass Sie zu ergänzenden Untersuchungen eingeladen werden.

Was ist, wenn ich ein Fibroadenom, Zysten oder Verkalkungen habe? Wird das bei der Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm berücksichtigt?

Ja, Teilnehmerinnen am Mammographie-Screening-Programm werden nach der Anmeldung am Empfang der Screening-Einheit gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Der so genannte Anamnesebogen dient unter anderem dazu, die persönlichen Daten zu erfassen und mögliche Vorerkrankungen sowie familiäre Vorbelastungen zu erfragen.

Sind bei Ihnen Veränderungen im Brustbereich bekannt  –  wie ein Fibroadenom oder Kalkablagerungen – so sollten Sie die Voraufnahmen und gegebenenfalls vorangegangene Biopsien im Anamnesebogen angeben.

Bitte wundern Sie sich nicht, wenn die gutartigen Veränderungen der Brust im späteren Arztbrief nicht extra erwähnt werden. Das hat seine Richtigkeit, denn es geht im Mammographie-Screening-Programm um die frühzeitige Entdeckung von bösartigen Veränderungen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.

Was ist der Unterschied zwischen dem Mammographie-Screening-Programm und einer Mammographie bei meiner/m Radiologin/en?

Eine Mammographie kann dann veranlasst werden, wenn bei Ihnen ein Verdacht auf Brustkrebs besteht. Sie selbst oder Ihre Gynäkologin oder Ihr Gynäkologe können zum Beispiel einen Knoten getastet oder eine Ultraschalluntersuchung kann Auffälligkeiten gezeigt haben. Sie erhalten dann eine Überweisung für die Mammographie bei einem Radiologen oder einer Radiologin. Das trifft auf Frauen mit konkretem Verdacht auf Brustkrebs in jedem Alter zu.

Wenn Sie keinen konkreten Verdacht auf Brustkrebs haben und Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind, wird Ihnen eine zweijährliche Mammographie zur Brustkrebsfrüherkennung in dem qualitätsgesicherten Mammographie-Screening angeboten. „Screening“ bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird.

Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.

Das Mammographie-Screening-Programm garantiert dabei eine hohe Qualität der Untersuchung:

  • Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten, digitalen Geräten durchgeführt.
  • Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Brustkrebs-Früherkennung spezialisiert sind und eine besondere Zulassung dafür haben. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal besondere fachliche Qualifikationen vorweisen. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Kriterien für die Zulassung zum Mammographie-Screening erfüllt werden. Nur wenn das der Fall ist, erhalten die Screening-Zentren erneut ihre Zulassung (Rezertifizierungsverfahren).
  • Jedes Mammographie-Bild – eine Röntgenaufnahme der Brust – wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Mammographie-Aufnahmen von wenigstens 5.000 Frauen auswerten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
  • Im Falle eines Verdachtes auf Brustkrebs werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.

 

Warum wird mir eine Mammographie im Screening-Programm angeboten?

Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Denn vorherige Studien in anderen Ländern hatten gezeigt, dass Frauen durch eine regelmäßige Teilnahme an der Brustkrebsfrüherkennung im Screening-Programm vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können. Diese Wirksamkeit konnte bislang für keine andere Brustkrebs-Früherkennungsmethode erbracht werden.

Frauen zwischen 50 und 69 Jahren haben das größte Risiko, an Brustkrebs zu erkranken und zu versterben. Daher haben sie auch den größten Nutzen von einer regelmäßigen, zweijährlichen  Mammographie in einem organisierten Programm. Das Röntgen der Brust kann nicht tastbare, frühe Formen von Brustkrebs entdecken. Mit einer entsprechenden Behandlung verbessern sich in der Regel die Chancen der Frauen auf eine Heilung, denn Größe des Tumors und Ausmaß des Lymphknotenbefalls sind ein entscheidender Faktor für die Prognose. In den meisten Fällen sind zudem eine brusterhaltende Operation und eine schonendere medikamentöse Behandlung möglich.

Jede Brustkrebsfrüherkennungs-Methode hat jedoch auch Nachteile. Müssen Verdachtsfälle durch ergänzende Untersuchungen abgeklärt werden, können Frauen dadurch belastet werden.  Durch die Brustkrebs-Früherkennung werden auch Tumore oder Krebsvorstufen entdeckt, die ohne diese Untersuchung nicht auffällig geworden und daher nicht behandelt worden wären.

Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung dafür ist dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.

Deshalb erhalten Sie alle zwei Jahre eine Einladung zum Mammographie-Screening-Programm, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind. Ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, entscheiden Sie selbst. Denn Frauen bewerten die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung für sich unterschiedlich.

Erhalte ich eine Einladung zum Mammographie-Screening, wenn ich einen Sperrvermerk für meine Adresse beim Landeseinwohnermeldeamt vorgenommen habe?

Nein. Wenn Sie einen Sperrvermerk vorgenommen haben, erhalten Sie keine Einladung zum Mammographie-Screening. Denn in diesem Fall erhält die Zentrale Stelle nicht wie üblich Ihre Adressdaten vom Landeseinwohnermeldeamt. Die Zentrale Stelle kann diese Daten auch nicht anfordern (Datenschutzbestimmungen).

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Zentrale Stelle zu kontaktieren und einen Termin für eine Mammographie-Untersuchung im Rahmen des Screening-Programms zu vereinbaren. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

Kann ich eine Mammographie durchführen lassen, wenn ich einen Herzschrittmacher habe?

Ja, Sie können eine Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening Programms durchführen lassen, wenn Sie einen Herzschrittmacher haben.

Bitte besprechen Sie dies aber vor der Untersuchung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin. Sie sollten vor der Untersuchung auch der Radiologischen Fachkraft, die ihre Mammographie erstellt, mitteilen, dass Sie einen Herzschrittmacher tragen.

Warum ist das Merkblatt überarbeitet worden?

Daas Merkblatt enthält neu aufbereitete Informationen zu den Vor- und Nachteilen des Mammographie-Screening-Programms.

Der wichtigste Vorteil ist, dass das Mammographie-Screening-Programm Frauen das Leben retten kann. Der wichtigste Nachteil ist, dass auch Brustkrebs entdeckt wird, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht auffällig geworden wäre (Überdiagnose).

Im neuen Merkblatt heißt es nun:

Von 1.000 Frauen, die 10 Jahre am Screening teilnehmen, können 1 bis 2 Frauen vor dem Brustkrebstod bewahrt werden. Eine Überdiagnose erhalten 5 bis 7 Frauen.

 

Woher haben Sie meine Daten?

Der Umgang mit persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse unterliegt dem deutschen Datenschutzgesetz. Die Zentralen Stellen erhalten die Daten für Ihre Einladung zur Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm von den amtlichen Melderegistern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Die Daten werden ausschließlich für die persönliche Einladung zum Mammographie-Screening-Programm verwendet. Nach der Einladung zum Screening werden Ihre persönlichen Daten in der Zentralen Stelle bis zur nächsten Einladung in zwei Jahren pseudonymisiert.

Medizinische Daten aus Ihrer Untersuchung liegen ausschließlich in den Screening-Einheiten vor. Alle Daten werden in den Screening-Einheiten genauso vertraulich behandelt wie in jeder anderen Arztpraxis. Die Ärztinnen, Ärzte und das gesamte Personal unterliegen der Schweigepflicht.

Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden regelmäßig zentral ausgewertet. Das ist wichtig, um die Qualität des Programms  zur Brustkrebs-Früherkennung überwachen zu können. Für diese Auswertungen werden persönliche Daten wie Name oder Adresse nicht benötigt und nicht weitergegeben. Diese Daten und die Auswertungen können also nicht auf eine einzelne Frau hinweisen.

Warum kann ich nicht teilnehmen, wenn ich innerhalb der letzten 12 Monate eine Mammographie mit Überweisung hatte?

Für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bietet ein zweijährliches Mammographie-Screening das beste Verhältnis von Nutzen und Risiken einer Brustkrebs-Früherkennung. Daher werden Frauen in dieser Altersgruppe regelmäßig alle zwei Jahre zu einer Untersuchung innerhalb dieses qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programms eingeladen.

Wenn Sie zuvor eine Mammographie außerhalb des Programms haben durchführen lassen, können Sie aber bereits nach einem Jahr am Mammographie-Screening teilnehmen.

Was ist ein duktales Carcinoma in situ (DCIS)?

Ein duktales Carcinoma in situ (DCIS) wird oft auch als Brustkrebsvorstufe bezeichnet. Es besteht bereits aus bösartigen Zellen. Diese wachsen aber nur innerhalb des Milchgangs, haben noch keinen wesentlichen Anschluss an das Gefäßsystem und bilden noch keine Knoten. Brustkrebsvorstufen können nicht ertastet werden.

Sie können sehr klein sein, sich aber auch unbemerkt sehr weit in den Milchgängen ausdehnen. Mit der Zeit kann aus einem DCIS ein invasiver Brustkrebs entstehen, also ein Krebs, der in das umliegende Gewebe hinauswächst und für die Frau gefährlich werden kann.

Unter den DCIS gibt es sehr unterschiedliche Arten. Einige wachsen langsam, andere schnell. Einige dringen frühzeitig in das umliegende Gewebe ein, andere später oder gar nicht.

Ein Teil der DCIS wäre ohne Früherkennung nicht entdeckt worden, da sie sich nicht gefährlich weiter entwickelt und keinen tastbaren Knoten gebildet hätten.

Was ist eine Überdiagnose?

Durch die Brustkrebs-Früherkennung werden auch Tumore oder Krebsvorstufen entdeckt, die ohne diese Untersuchung nicht auffällig geworden wären. Man findet also Brustkrebs, der ohne Früherkennung und ohne die folgende Behandlung nicht zum Tode geführt hätte. In diesen Fällen spricht man von einer Überdiagnose und einer Übertherapie.

Auch im Mammographie-Screening werden sehr frühe Brustkrebs-Erkrankungen oder sogenannte In-situ-Karzinome (DCIS) entdeckt. Ein Teil davon hätte sich im weiteren Leben der Frau nicht bemerkbar gemacht wie durch einen Tastbefund oder andere Veränderungen der Brust. Auch ohne Behandlung wäre die Frau nicht an Brustkrebs verstorben, sondern an einer anderen Erkrankung. Die Behandlung wäre also unnötig gewesen.

Aber auch wenn eine Frau einen Monat nach der Brustkrebs-Diagnose und mit einem aggressiven Brustkrebs an den Folgen eines Verkehrsunfalls oder einem Herzinfarkt stirbt, handelt es sich definitionsgemäß um eine Überdiagnose.

Überdiagnosen sind somit keine falschen Brustkrebs-Diagnosen. Es handelt sich tatsächlich um Brustkrebs oder Brustkrebsvorstufen, die nach einer Gewebeuntersuchung (Biopsie) als Brustkrebserkrankung bestätigt wurden.

Da sich jedoch auch mit einer Gewebeuntersuchung bei keiner Frau vorhersagen lässt, ob ihr Brustkrebs während des ihr verbleibenden Lebens harmlos bleibt, wird nach medizinischen Leitlinien eine an den Tumortyp und dessen Größe angepasste Behandlung empfohlen.

Übertherapien sind meist Behandlungen von frühen und noch langsam wachsenden Tumoren, die oft deutlich schonender behandelt werden können als fortgeschrittener Brustkrebs. Frauen benötigen in der Regel keine Chemotherapie, die Brust kann häufig brusterhaltend operiert werden. Auch die Achselhöhlen müssen nicht von befallenen Lymphknoten befreit werden.

Wie häufig Überdiagnosen vorkommen, kann die Wissenschaft nicht eindeutig beantworten, sondern nur grob schätzen. Welche Berechnungsmethode für die Schätzung von Überdiagnosen  am geeignetsten ist, ist wissenschaftlich umstritten. Im Merkblatt, das jede Frau in Deutschland mit der Einladung zum Mammographie-Screening erhält, steht dazu, dass von 1.000 Frauen, die 10 Jahre lang am Screening teilnehmen, 5 bis 7 Frauen eine Überdiagnose erhalten könnten.

Warum wird die Untersuchung nur alle zwei Jahre angeboten, ist jährlich nicht besser?

Das Mammographie-Screening wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre angeboten. Bei einer zweijährlichen Untersuchung ist die Bilanz von Vor- und Nachteilen am günstigsten für die Frauen.

Zum Nutzen gehört, dass Frauen ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, durch die regelmäßige Teilnahme am Mammographie-Screening senken können. Das ist durch Studien belegt.

Doch die Brustkrebsfrüherkennung hat auch Nachteile, zum Beispiel die Strahlenbelastung oder die „falsch-positiven“ Befunde. Als falsch-positiv werden Befunde bezeichnet, wenn bei Frauen aufgrund einer auffälligen Veränderung im Brustgewebe bei der ersten Mammographie eine ergänzende Untersuchung durchgeführt wird, wodurch der Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden kann.

Ich habe Verwandte, die an Brustkrebs erkrankt sind. Kann ich trotzdem am Mammographie-Screening teilnehmen?

Eine familiäre Vorbelastung erhöht Ihr Risiko, an Brustkrebs zu erkranken. Hat oder hatte die Mutter oder Schwester einer Frau Brustkrebs, erhöht sich ihr Risiko um den Faktor 2 – 3. Wenn mehrere Verwandte, ggf. auch entferntere Verwandte wie Großmutter oder Tanten erkrankt sind, Brustkrebs-Erkrankungen im jungen Alter (vor dem 50. Lebensjahr) oder auch Eierstockkrebs in der Familie vorkommen, sollten Sie sich von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt beraten lassen.

Grundsätzlich können Sie an der Untersuchung im Mammographie-Screening teilnehmen, auch wenn sie eine familiäre Vorbelastung haben. Es können dann weitere Untersuchungsmethoden oder häufigere Untersuchungen sinnvoll sein. Um die familiäre Vorbelastung für Brustkrebs abzuklären, empfiehlt sich das Gespräch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt.

Ich befinde mich in der Brustkrebs-Nachsorge. Kann ich trotzdem am Mammographie-Screening teilnehmen?

Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen.

Fünf Jahre nach einer Brustkrebserkrankung werden Sie automatisch wieder zur Mammographie-Screening-Untersuchung eingeladen.

Sie haben aber in der Regel auch nach fünf Jahren weiterhin Anspruch auf eine individuelle Brustkrebs-Nachsorge durch Ihre behandelnden Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Bitte beraten Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob in Ihrem Fall eine weitere individuelle Brustkrebs-Nachsorge oder eine Kontrolle im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms geeignet ist.

Ich möchte nicht am Mammographie-Screening teilnehmen. Entstehen mir dadurch evtl. Behandlungskosten bei einer Brustkrebserkrankung durch die Krankenkasse?

Sie haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Mammographie-Screening-Untersuchung und werden dazu eingeladen. Ob Sie sich untersuchen lassen möchten oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie an Brustkrebs erkranken, übernimmt Ihre Krankenkasse selbstverständlich die Kosten für die Diagnostik und Behandlung.

Warum kann ich das Ergebnis der Mammographie nicht direkt im Anschluss an die Untersuchung erfahren?

Im Mammographie-Screening-Programm  zur Brustkrebs-Früherkennung beurteilen immer zwei ÄrztInnen unabhängig voneinander und mit großer Sorgfalt Ihre Röntgenbilder. Auffällige Befunde werden mit einer weiteren Spezialistin oder einem Spezialisten beraten. Deshalb kann Ihnen das Ergebnis der Untersuchung nicht direkt im Anschluss der Mammographie-Erstellung mitgeteilt werden. In der Regel erhalten Sie den Brief mit dem Ergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung.

Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt oder?

Röntgen-Bilder werden in der Regel durch Radiologische Fachkräfte erstellt, nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese beurteilen später die Röntgen-Bilder. Das wird auch im Mammographie-Screening-Programm auf diese Weise durchgeführt.

Wird eine Frau zu einer ergänzenden Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screenings eingeladen, findet die Untersuchung selbstverständlich mit einer Screening-Ärztin oder einem Screening-Arzt statt.

Eine Frau hat vor der Mammographie-Untersuchung auch Anspruch auf ein „Aufklärungsgespräch“ mit einem Screening-Arzt oder einer Screening-Ärztin. In diesem Gespräch besteht die Möglichkeit, sich ergänzend zu der Mammographie-Screening-Broschüre aus der Einladung (über das Programm und die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung informieren zu lassen. Wenn Sie Interesse an einem Aufklärungsgespräch haben, müssen Sie dafür einen gesonderten Termin über die Zentralen Stelle vereinbaren, die Ihnen die Einladung zur Untersuchung zugesendet hat.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem mit Ihnen auch über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Warum kann ich bei einem akuten Problem keinen Termin erhalten?

Wenn Sie eine Veränderung der Brust bemerken, ist es wichtig, dass Sie sich direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt wenden. Das gilt beispielsweise für Symptome wie Knoten, die Sie ertastet haben, Dellen oder Verhärtungen der Brust sowie für sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze oder Blutungen und andere Absonderungen aus der Brustwarze.

In diesen Fällen wird Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt zeitnah die Abklärung des Verdachts auf Brustkrebs veranlassen. Hierfür können verschiedene Untersuchungen erforderlich werden. Welche Untersuchungen im Einzelfall anzuwenden sind, wird die dann behandelnde Ärztin oder Arzt mit Ihnen besprechen. Diese so genannte kurative Untersuchung findet außerhalb des Mammographie-Screenings statt.

Das Mammographie-Screening hingegen ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die keine Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung haben. Frauen werden hierzu alle zwei Jahre eingeladen.

Warum muss ich zur Terminvergabe in der Zentralen Stelle und nicht in der Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z.B. die Adresse) von den Einwohnermeldeämtern erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann so die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, z.B. auch wenn Sie umgezogen sind.

Sobald Sie an einer Untersuchung teilnehmen, liegen Ihre persönlichen Daten auch in der Screening-Praxis vor.

Was wird in dem Aufklärungsgespräch besprochen?

Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu den Informationen der Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren.

In dem Gespräch klärt Sie ein Screening-Arzt oder eine Screening-Ärztin über die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms und die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit dem Screening-Arzt oder der Screening-Ärztin zu besprechen.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Kann ich das Aufklärungsgespräch nicht auch mit meinem Hausarzt/Frauenarzt/Radiologen führen?

Die Aufklärung zu einer Untersuchung dürfen grundsätzlich nur die ÄrztInnen durchführen, die mit dem Untersuchungs-Verfahren vertraut sind. Daher erhalten Sie beispielsweise eine Aufklärung zu einer Narkose  auch nur durch die dafür ausgebildeten NarkoseärztInnen.

Die Aufklärung zu den Vor- und Nachteilen des Mammographie-Screening-Programms kann deshalb nur von den fachkundigen Ärztinnen und Ärzten im Screening durchgeführt werden.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630e (Aufklärungspflichten) (2) 1.
„Die Aufklärung muss…mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt;…“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Warum kann ich das Aufklärungsgespräch nicht direkt vor der Untersuchung durchführen lassen?

Das Aufklärungsgespräch soll so rechtzeitig erfolgen, dass Sie sich wohlüberlegt für oder gegen Ihre Teilnahme an der Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung entscheiden können.

Daher findet das Aufklärungsgespräch in der Regel nicht direkt vor Ihrer Untersuchung statt.

Da die Erstellung der Röntgenaufnahmen von qualifizierten radiologischen Fachkräften durchgeführt wird, ist in der Regel zum Zeitpunkt der Erstellung auch kein Arzt oder  Ärztin anwesend.

Quelle | Patientenrechtegesetz §630e (Aufklärungspflichten) (2) 3.
„Die Aufklärung muss…so rechtzeitig erfolgen, dass der Patient seine Entscheidung über die Einwilligung wohlüberlegt treffen kann.“

Weiterführender Link zum Patientenrechtegesetz: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s0277.pdf%27]__1445590773631

Entsteht mir ein Nachteil, wenn ich das Aufklärungsgespräch nicht wahrnehmen will?

Nein. Wenn Sie auf das Aufklärungsgespräch im Vorfeld des Mammographie-Screenings verzichten, entstehen Ihnen keine Nachteile für Ihre Versicherung oder Versorgung.

Möchten Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen, bringen Sie bitte die Erklärung zum Verzicht auf das Aufklärungsgespräch zur Untersuchung mit.

Diese haben Sie mit der Einladung zum Mammographie-Screening erhalten. Auch in der Screening-Einheit haben Sie die Möglichkeit, die Erklärung zu unterschreiben. Ihre Unterschrift ist notwendig, da die ÄrztInnen verpflichtet sind, Ihnen die Aufklärung anzubieten und zu dokumentieren, ob Sie das Aufklärungsgespräch wahrgenommen oder darauf verzichtet haben.