von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Bei der Mammographie macht die Röntgenassistentin von jeder Brust zwei Mammographie-Bilder. Dafür wird die Brust für kurze Zeit zwischen zwei Platten gedrückt. Einige Frauen empfinden den Druck als unangenehm oder schmerzhaft, andere hingegen nicht.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Nein, bei der Mammographie wird die Brust zwischen zwei Platten gelegt und für kurze Zeit zusammengedrückt. Der Druck auf das Brustgewebe ist weder gesundheitsgefährdend noch wird dadurch Krebs ausgelöst. Das Brustkrebs-Risiko hängt von anderen Faktoren ab. Dazu zählt das Alter oder eine familiäre Vorbelastung.
Je flacher die Brust gedrückt wird, desto weniger Röntgenstrahlung ist nötig und desto aussagekräftiger ist das Mammographie-Bild.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Gesetzlich ist geregelt, dass Untersuchungen mit Röntgenstrahlung nur bei einem konkreten Verdacht auf eine Erkrankung durchgeführt werden dürfen. Eine Ausnahme ist für das Mammographie-Screening-Programm geschaffen worden (Quelle: Röntgenverordnung).
Diese Reihenröntgenuntersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung wird Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Anzeichen einer Brustkrebserkrankung alle zwei Jahre angeboten. In dieser Altersgruppe haben Frauen das größte Risiko an Brustkrebs zu erkranken und zu sterben.
Das Mammographie-Screening ist die einzige wissenschaftlich als wirksam anerkannte Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Voraussetzung für den Nutzen dieser Brustkrebsfrüherkennung ist, dass die regelmäßigen Untersuchungen im Rahmen eines qualitätsgesicherten Programms durchgeführt werden mit besonderen fachlichen Fähigkeiten der ÄrztInnen sowie eine kontinuierliche Auswertung der Ergebnisse. Das ist in Deutschland mit dem Mammographie-Screening-Programm erfüllt.
Die Mammographie als Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dürfen daher nur speziell ausgebildete Ärztinnen im Screening-Programm anbieten und befunden.
Das Mammographie-Screening-Programm unterliegt einer strengen Qualitätskontrolle. Diese betrifft das gesamte mit Screening befasste Personal, welches besondere Ausbildungen durchlaufen muss.
Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen befundende Ärztinnen und Ärzte mindestens 5.000 Mammographie-Bilder pro Jahr beurteilen und regelmäßig Fortbildungen und jährliche Prüfungen absolvieren. Auch wird jede Mammographie von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander beurteilt.
Die Praxen im Mammographie-Screening-Programm, die Screening-Einheiten genannt werden, haben eine spezielle Zulassung dafür und müssen diese regelmäßig alle 30 Monate erneuern. Auch die Geräte unterliegen der strengsten Qualitätssicherung. Nur für diese Screening-Einheiten kann sichergestellt werden, dass die Untersuchung nach höchsten Qualitätsmaßstäben durchgeführt wird.
Alle Untersuchungsdaten werden anonymisiert, jährlich ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Das gibt es sonst für keine andere Brustkrebs-Früherkennungs-Maßnahme. Nur für das Mammographie-Screening-Programm kann unter anderem belegbar dargestellt werden, in welchen Stadien der Brustkrebs entdeckt wird, wie viele Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung zur Abklärung eines auffälligen Befundes eingeladen werden und bei wie vielen Frauen sich der Verdacht auf Brustkrebs bestätigt.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Bei einer Gewebeentnahme wird ambulant und unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe aus der Brust entnommen.
Ähnlich wie bei einer Blutentnahme wird dabei eine dünne Hohlnadel durch die Haut zu der auffälligen Stelle in der Brust gelegt. Durch diese Nadel werden dann kleine Gewebezylinder entnommen. Diese so genannte Stanzbiopsie beziehungsweise Vakuumbiopsie ist ein kleiner und in den allermeisten Fällen komplikationsloser Eingriff.
Das entnommene Gewebematerial aus der Brust wird anschließend von einer Pathologin oder einem Pathologen unter dem Mikroskop begutachtet.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Bei einigen Frauen zeigt die Mammographie auffällige Veränderungen. Beurteilen die ÄrztInnen in der Doppelbefundung diese nicht eindeutig als gutartig, wird die Frau zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Dabei wird die Brust von einer Ärztin oder einem Arzt mit Ultraschall untersucht oder geröntgt. Oft lässt sich auf diese Weise bereits der Verdacht auf Brustkrebs ausschließen.
Bei 12 von 1.000 untersuchten Frauen im Mammographie-Screening wird jedoch eine weitere Abklärung durch eine Gewebeentnahme (Biopsie) erforderlich. Bei 6 Frauen wird dann die Diagnose Brustkrebs durch die Gewebeuntersuchung bestätigt.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Bei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine bösartigen Veränderungen des Brustgewebes übersehen werden. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen. Eine Einladung zu einer weiteren Untersuchung bedeutet jedoch noch nicht zwangsläufig die Diagnose Brustkrebs. Bei der großen Mehrheit der zu einer weiteren Untersuchung eingeladenen Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.
Von 1.000 im Mammographie-Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu einer ergänzenden Untersuchung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Da die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Die Doppelbefund und die gegebenenfalls erforderliche Hinzuziehung einer dritten Fachärztin oder eines Facharztes braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis der Brustkrebs-Früherkennung in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Ihrem Mammographie-Termin in einem Brief zugesendet. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.
Auf gutartige Veränderungen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Das hat seine Richtigkeit, denn es geht im Mammographie-Screening-Programm um die frühzeitige Entdeckung von bösartigen Veränderungen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Im Mammographie-Screening-Programm begutachten immer zwei Ärztinnen oder Ärzte die Röntgenaufnahmen der Brust. Dazu nutzen die Ärztinnen und Ärzte moderne Computerprogramme, die unterschiedliche Vergrößerungen und Darstellungen der Mammographie-Bilder ermöglichen. Auffälligkeiten können auf diese Weise gut dargestellt, markiert und vermessen werden.
Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen ein der ÄrztInnen die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.
Kann die Auffälligkeit nicht eindeutig als gutartig eingestuft werden, wird die Frau zu einer ergänzenden ärztlichen Untersuchung mit Ultraschall und ggf. Mammographie eingeladen („Abklärung“). Rund 30 von 1.000 untersuchten Frauen werden zu einer Abklärung eingeladen. Bei 24 Frauen stellt sich die Auffälligkeit dann als gutartig heraus („falsch-positiver Befund“). Bei 6 Frauen wird die Diagnose Brustkrebs gestellt.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Es ist nicht unbedingt notwendig, dass die bisherigen Mammographie-Bilder Ihres Radiologen zur Screening-Untersuchung vorliegen.
Falls die früheren Bilder benötigt werden, kann die Screening-Praxis Ihre Röntgenaufnahmen bei Ihrem Radiologen oder Ihrer Radiologin anfordern. Hierfür kann Ihre Einwilligung erforderlich sein, um die Sie dann gebeten werden.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit.
Denken Sie bitte auch an die von Ihnen unterzeichnete Verzichtsklärung zum Aufklärungsgespräch, wenn Sie das Aufklärungsgespräch nicht in Anspruch nehmen wollen.
Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort bitte einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, den Anamnesebogen aus.
Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung ausziehen müssen.
Bitte benutzen Sie am Tag der Untersuchung auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgen-Bilder beeinträchtigt werden könnte.
von Corinna Heinrich | Jun 28, 2016 | FAQ, ZS
Die Mammographie-Untersuchung wird von der Radiologischen Fachkraft an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgen-Bilder in unterschiedlichen Positionen.
Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zwischen zwei Platten des Mammographie-Gerätes zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.
Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Mammographie-Aufnahmen erstellen zu können.
von Corinna Heinrich | Feb 10, 2016 | FAQ, ZS |
Im Mammographie-Screening-Programm zur Brustkrebs-Früherkennung beurteilen immer zwei ÄrztInnen unabhängig voneinander und mit großer Sorgfalt Ihre Röntgenbilder. Auffällige Befunde werden mit einer weiteren Spezialistin oder einem Spezialisten beraten. Deshalb kann Ihnen das Ergebnis der Untersuchung nicht direkt im Anschluss der Mammographie-Erstellung mitgeteilt werden. In der Regel erhalten Sie den Brief mit dem Ergebnis innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung.
von Corinna Heinrich | Feb 10, 2016 | FAQ, ZS |
Röntgen-Bilder werden in der Regel durch Radiologische Fachkräfte erstellt, nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese beurteilen später die Röntgen-Bilder. Das wird auch im Mammographie-Screening-Programm auf diese Weise durchgeführt.
Wird eine Frau zu einer ergänzenden Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screenings eingeladen, findet die Untersuchung selbstverständlich mit einer Screening-Ärztin oder einem Screening-Arzt statt.
Eine Frau hat vor der Mammographie-Untersuchung auch Anspruch auf ein „Aufklärungsgespräch“ mit einem Screening-Arzt oder einer Screening-Ärztin. In diesem Gespräch besteht die Möglichkeit, sich ergänzend zu der Mammographie-Screening-Broschüre aus der Einladung (über das Programm und die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung informieren zu lassen. Wenn Sie Interesse an einem Aufklärungsgespräch haben, müssen Sie dafür einen gesonderten Termin über die Zentralen Stelle vereinbaren, die Ihnen die Einladung zur Untersuchung zugesendet hat.
Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem mit Ihnen auch über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.