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Ich möchte ein Aufklärungsgespräch führen. Wo kann ich den Termin vereinbaren?

Den Termin für das Aufklärungsgespräch vor der Mammographie können Sie über Ihre Zentrale Stelle vereinbaren. Den Kontakt finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening. Im Internet finden Sie die Kontaktdaten der Zentralen Stelle über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin/ oder Sie können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

Werde ich als privat krankenversicherte Frau auch zum Mammographie-Screening eingeladen?

Auch privat krankenversicherte Frauen werden zum Mammographie-Screening-Programm eingeladen. Sowohl gesetzlich krankenversicherte als auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch auf die Untersuchung zur Brustkrebs-Früherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms.

Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden anhand der Daten der Einwohnermeldeämter identifiziert. Den Einwohnermeldeämtern ist zwangsläufig (Datenschutz) unbekannt, ob eine Frau gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Die Einwohnermeldeämter geben die Adressen an die Zentralen Stellen. Diese Zentralen Stellen richten die schriftlichen Einladungen zusammen mit Informationsmaterialien über das Programm zur Brustkrebs-Früherkennung gleichermaßen an gesetzlich und privat krankenversicherte Frauen.

Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?

Ja, Frauen im Alter zwischen 50 und 69 Jahren erhalten nach zwei Jahren automatisch wieder eine Einladung zur Brustkrebs-Früherkennung, auch wenn sie jetzt nicht teilnehmen

Sollten Sie nicht bis zur nächsten Einladung warten wollen, können Sie sich direkt an die Zentrale Stelle wenden, um einen früheren Untersuchungstermin zu vereinbaren. Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Den größten Nutzen der Brustkrebsfrüherkennung haben Frauen bei einer regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie in einem organisierten Programm.

Warum muss ich mich für die Terminvergabe an die Zentrale Stelle wenden? Kann ich nicht direkt in der zuständigen Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse von den Einwohnermeldeämtern) erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

Ich kann den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Kann ich einen anderen Termin vereinbaren?

Sollten Sie den vorgeschlagenen Termin für Ihre Mammographie-Screening-Untersuchung nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle, die Ihnen den Terminvorschlag gesendet hat. Die Terminvereinbarungen und –verschiebungen können nur die Zentralen Stellen vornehmen.

Die Kontaktdaten der Zentralen Stelle finden Sie im Einladungsschreiben zum Mammographie-Screening oder über die  Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin

Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt oder?

Röntgen-Bilder werden in der Regel durch Radiologische Fachkräfte erstellt, nicht durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese beurteilen später die Röntgen-Bilder. Das wird auch im Mammographie-Screening-Programm auf diese Weise durchgeführt.

Wird eine Frau zu einer ergänzenden Untersuchung im Rahmen des Mammographie-Screenings eingeladen, findet die Untersuchung selbstverständlich mit einer Screening-Ärztin oder einem Screening-Arzt statt.

Eine Frau hat vor der Mammographie-Untersuchung auch Anspruch auf ein „Aufklärungsgespräch“ mit einem Screening-Arzt oder einer Screening-Ärztin. In diesem Gespräch besteht die Möglichkeit, sich ergänzend zu der Mammographie-Screening-Broschüre aus der Einladung (über das Programm und die Vor- und Nachteile der Brustkrebs-Früherkennung informieren zu lassen. Wenn Sie Interesse an einem Aufklärungsgespräch haben, müssen Sie dafür einen gesonderten Termin über die Zentralen Stelle vereinbaren, die Ihnen die Einladung zur Untersuchung zugesendet hat.

Dieses Gespräch ersetzt nicht Ihre persönliche Beratung durch Ihren behandelnden Frauenarzt oder Ihre behandelnde Frauenärztin zur Krebsfrüherkennung, in dem mit Ihnen auch über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.

Warum kann ich bei einem akuten Problem keinen Termin erhalten?

Wenn Sie eine Veränderung der Brust bemerken, ist es wichtig, dass Sie sich direkt an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt wenden. Das gilt beispielsweise für Symptome wie Knoten, die Sie ertastet haben, Dellen oder Verhärtungen der Brust sowie für sichtbare Verformungen, Hautveränderungen oder Einziehungen der Brustwarze oder Blutungen und andere Absonderungen aus der Brustwarze.

In diesen Fällen wird Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt zeitnah die Abklärung des Verdachts auf Brustkrebs veranlassen. Hierfür können verschiedene Untersuchungen erforderlich werden. Welche Untersuchungen im Einzelfall anzuwenden sind, wird die dann behandelnde Ärztin oder Arzt mit Ihnen besprechen. Diese so genannte kurative Untersuchung findet außerhalb des Mammographie-Screenings statt.

Das Mammographie-Screening hingegen ist eine Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, die keine Anzeichen für eine Brustkrebserkrankung haben. Frauen werden hierzu alle zwei Jahre eingeladen.

Warum muss ich zur Terminvergabe in der Zentralen Stelle und nicht in der Praxis anrufen?

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z.B. die Adresse) von den Einwohnermeldeämtern erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann so die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, z.B. auch wenn Sie umgezogen sind.

Sobald Sie an einer Untersuchung teilnehmen, liegen Ihre persönlichen Daten auch in der Screening-Praxis vor.