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Nein. Wenn Sie einen Sperrvermerk vorgenommen haben, erhalten Sie keine Einladung zum Mammographie-Screening. Denn in diesem Fall erhält die Zentrale Stelle nicht wie üblich Ihre Adressdaten vom Landeseinwohnermeldeamt. Die Zentrale Stelle kann diese Daten auch nicht anfordern (Datenschutzbestimmungen).

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Zentrale Stelle zu kontaktieren und einen Termin für eine Mammographie-Untersuchung im Rahmen des Screening-Programms zu vereinbaren. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können diese unter Telefon 030 /31 99 851-0 erfragen.

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