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Wenn Sie bereits aufgrund einer Brustkrebserkrankung behandelt werden, teilen Sie dies bitte der Zentralen Stelle mit, die Sie eingeladen hat. Sie werden durch Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt weiter in der Nachsorge betreut und erhalten dort die regelmäßigen ergänzenden Untersuchungen.

Fünf Jahre nach einer Brustkrebserkrankung werden Sie automatisch wieder zur Mammographie-Screening-Untersuchung eingeladen.

Sie haben aber in der Regel auch nach fünf Jahren weiterhin Anspruch auf eine individuelle Brustkrebs-Nachsorge durch Ihre behandelnden Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Bitte beraten Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt, ob in Ihrem Fall eine weitere individuelle Brustkrebs-Nachsorge oder eine Kontrolle im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms geeignet ist.

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